Eine ethische irritation zu öffentlich-rechtlichen True crime und posthumer Privatsphäre.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Text schreiben möchte.
Nicht, weil mir das Thema egal wäre – sondern weil es sensibel ist. Und weil ich mir sicher sein will, das ich nicht aus einem Affekt heraus reagiere, sondern aus einer Haltung.
Es geht um eine Folge des öffentlich rechtlichen Podcast Queer Crimes mit dem Titel „Zwangsouting nach Mord: Walter Sedlmayr“.
Ich möchte gleich klar sagen, worum es mir nicht geht:
- nicht um den Mordfall an sich,
- nicht um die Sichtbarkeit queerer Geschichte
- und nicht um eine grundsätzliche Kritik an True-Crime-Formaten
Das benannte Verständnis – und sein Ende
In der Folge wird mehrfach betont, dass die Podcastenden verstehen, warum sich manche Menschen zu Lebzeiten nicht outen wollen, und das diese Recht respektiert werden müsse. Diese Verständnis wird ausdrücklich formuliert – und das ist gut.
Gleichzeitig wird genau dieses Recht im selben Moment aufgehoben, sobald es um eine verstorbene Person geht.
Der Titel selbst benennt das bereits: Zwangsouting nach Mord.
Damit wird eine intime Information über einen Menschen, der sich zu Lebzeiten bewusst nicht öffentlich geoutet hat, posthum öffentlich gemacht – und zugleich als dramaturgischer Aufhänger genutzt. Eine ethische Reflexion darüber, ob und warum dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, bleibt aus.
Intimsphäre endet nicht automatisch mit dem Tod
Sexuelle Orientierung gehört zur intimsten Privatsphäre eines Menschen. Auch wenn Persönlichkeitsrechte juristisch mit dem Tod eingeschränkt sind, endet ethische Verantwortung nicht automatisch an dieser Grenze.
Gerade in queeren Kontext wir das zu Recht immer wieder betont:
Sichtbarkeit darf kein Zwang sein!
Ein Outing darf niemandem aufgezwungen werden.
Diese Haltung verliert für mich ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nur für Lebende gilt.
Diese Frage betrifft nicht nur sexuelle Orientierung.
Sie lässt sich auf viele Bereiche übertragen, die zur innersten Lebenssphäre eines Menschen gehören: religiöse Überzeugungen, geschlechtliche Identität, familiäre Beziehungen, psychische Erkrankungen oder biografische Brüche, die bewusst nicht öffentlich gemacht wurden.
Auch hier würden wir instinktiv zögern, solche Aspekte nach dem Tod gegen den gelebten Willen eines Menschen öffentlich zu machen – selbst dann, wenn sie erklärend, einordnend oder „relevant“ erscheinen. Genau deshalb irritiert mich die Selbstverständlichkeit, mit der intime Informationen in diesem Fall posthum freigelegt werden
Eine Frage, keine Anklage
Mir geht es nicht darum, jemandem Fehlverhalten zu unterstellen. Mir geht es um eine Frage, die mich seit dem Hören dieser Folge nicht loslässt:
Warum endet das Recht auf Nicht-Outing mit dem Tod?
Warum wird in Zwang, der im Titel selbst benannt wird, reproduziert, ohne die eigene Rolle darin kritisch zu beleuchten?
Gerade von öffentlich-rechtlichem Journalismus hätte ich mir hier mehr Zurückhaltung, mehr Selbstbefragung und mehr Sensibilität gewünscht.
Transparenz
Wer sich selbst ein Bild machen möchte, findet hier die entsprechende Episode:
Link zur Podcast-Folge
Und wer der Meinung ist, dass öffentlich-rechtliche Berichterstattung an dieser Stelle reflektiert werden sollte, findet hier die formalen Möglichkeiten zur Programmbeschwerde:
Link zum Kontaktformular/ Programmbeschwerde
Zum Schluss
Dieser Text ist kein Aufruf zur Empörung. Er ist ein Versuch, eine Grenze sichtbar zu machen, die aus meiner Sicht überschritten wurde.
Nicht laut.
Nicht polemisch.
Aber bewusst.
Denn Würde , Selbstbestimmung und das Recht auf Schweigen verlieren nicht automatisch ihre Bedeutung, nur weil jemand nicht mehr lebt – unabhängig davon, ob es um sexuelle Orientierung, Religion, Identität oder andere zutiefst persönliche Bereiche geht.
Gedanken über leise Sichtbarkeit, Selbstakzeptanz und das Recht, einfach da zu sein, habe ich bereits früher festgehalten – etwas in dem Text Der Weg unter dem Regenbogen
–> hier geht es zu dem Beitrag